Kurznachrichten

Neue Maßnahmen gegen Gewalt an Cottbuser Schulen

Gemeinsames Vorgehen von Stadt und Land im Stadtteil Sachsendorf

Cottbus (CB)
Donnerstag 05. Februar 2026
Niederlausitz
3 min

Cottbus/Sachsendorf. Stadt Cottbus/Chóśebuz und das Land Brandenburg reagieren mit weiteren konkreten Schritten auf Gewaltvorfälle an Cottbuser Schulen, insbesondere im Stadtteil Sachsendorf. Die zusätzlichen Maßnahmen greifen nach den Winterferien.

Gemeinsames Vorgehen von Stadt und Land

Das Brandenburger Bildungsministerium, das Innenministerium des Landes, das Staatliche Schulamt Cottbus und die Stadt Cottbus/Chóśebuz betonen, dass sie die Situation im Stadtteil Sachsendorf und die Gewaltvorfälle an Cottbuser Schulen weiterhin sehr ernst nehmen. Wie in einer Beratung im Januar vereinbart, setzen sie nun gemeinsam zusätzliche Maßnahmen um.

Unterstützung für die Regine-Hildebrandt-Grundschule

Unmittelbare Unterstützung erhält die Regine-Hildebrandt-Grundschule in Cottbus:

  • Die Schulleitung wird personell gestärkt. Die Position der stellvertretenden Schulleitung wurde besetzt.
  • Es wurde eine erweiterte Schulleitung gebildet.
  • Es laufen Vorbereitungen, um das Projekt „Ein Quadratkilometer Bildung“ für mehr Bildungsgerechtigkeit in Stadtvierteln mit besonderen Herausforderungen an die Schule und in ihr Umfeld zu bringen.
Lerngruppen für Kinder mit herausforderndem Verhalten

Nach den Winterferien nimmt die erste von zwei geplanten Lerngruppen für Kinder mit besonders herausforderndem Verhalten außerhalb des Schulstandortes ihre Arbeit auf.

  • Zunächst startet eine Lerngruppe für sechs Kinder der Jahrgangsstufe 6.
  • Das Bildungsministerium und das Staatliche Schulamt Cottbus haben dafür die nötigen Voraussetzungen geschaffen.
  • Eine weitere Lerngruppe für Kinder der Jahrgangsstufe 4 ist in Vorbereitung.
Schulersetzende Maßnahme für zwei Kinder

Unmittelbar nach den Winterferien werden zwei Kinder, die besonders auffällig geworden sind, aus der Schule genommen und in einer schulersetzenden Maßnahme tagsüber unterrichtet und betreut.

  • Das Jugendamt hat die entsprechenden Vorkehrungen veranlasst und einen Träger mit der Aufgabe betraut.
  • Der Unterricht ist mit einem Training sozialer Kompetenzen verbunden.
  • Die Eltern der beiden Kinder haben der Verfahrensweise zugestimmt.
  • Die Maßnahme ist zunächst auf sechs Monate angelegt.

Die Arbeit mit den Familien wird als wichtiges Element beschrieben, um auf das Sozialverhalten der Kinder einzuwirken.

Hintergrund der Maßnahmen

Bei den beiden nicht strafmündigen Kindern handelt es sich um Kinder, die mehrfach an gewalttätigen und verbalen Auseinandersetzungen in der Schule, auf dem Schulhof sowie im Wohngebiet beteiligt waren.

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