Kurznachrichten
Mehr Kameras in Cottbus: Diskussion um Befugnisse
Gesetzentwurf soll Kommunen Videoüberwachung mit KI erlauben
Cottbus will mehr öffentliche Räume mit Kameras überwachen – ein Gesetzentwurf des Brandenburger Innenministeriums soll dafür die Grundlage schaffen. Kommunale Ordnungsbehörden sollen Straßen und Plätze filmen und Aufnahmen mithilfe von KI auswerten dürfen. Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) erwartet davon mehr Sicherheit. Die Polizeigewerkschaft und Bürgerrechtler bezweifeln dagegen Wirkung und praktische Umsetzbarkeit.
Von einzelnen Gebäuden zu ganzen Plätzen
Die vorhandenen Kameras in Cottbus sind auf konkrete Gebäude und Teile der denkmalgeschützten Stadtmauer gerichtet. Für die Überwachung ganzer Plätze, Straßen und des Verhaltens von Menschen brauchte es bisher einen Anlass und in der Regel die Polizei. Der Entwurf aus dem Ministerium von Jan Redmann (CDU) soll kommunalen Verwaltungsbeamten nun aber weitergehende Entscheidungen ermöglichen.
Als Begründung soll unter anderem ausreichen, dass ein Ort günstige Tatgelegenheiten für Straftaten mit erheblicher Bedeutung bietet. Vorgesehen ist auch der Schutz besonders gefährdeter Einrichtungen, etwa Amtsgebäude und Bahnhöfe. Bei Menschenansammlungen außerhalb des Versammlungsgesetzes sollen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Tonaufnahmen erlaubt sein, wenn Hinweise auf mögliche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorliegen.
Ein Monat Speicherfrist und Auswertung mit KI
Die Aufnahmen sollen maximal einen Monat gespeichert werden dürfen. Werden sie nicht für ein Ermittlungsverfahren benötigt, müssen sie anschließend gelöscht werden. Für die Polizei gilt nach bisherigem Recht eine Speicherfrist von zwei Wochen. Der Entwurf sieht außerdem ausdrücklich vor, dass Kommunen KI zur Auswertung einsetzen dürfen.
Die Ordnungsbehörden sollen die Überwachung selbst organisieren. Weil eine laufende Beobachtung der Monitore kaum zu leisten sei, setzt der Entwurf auf vorübergehende Speicherung und anlassbezogene spätere Auswertung. Am 20.10.2026 war der Entwurf noch nicht vom Kabinett beschlossen.
Streit über Abschreckung und kommunale Kosten
Schick verspricht sich von zusätzlichen Kameras ein besseres Sicherheitsgefühl und die Verhinderung von Straftaten. Die Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Brandenburg, Anita Kirsten, verweist dagegen auf notwendige Schulungen und die Kosten für Personal und Technik. Kommunen müssten sich die Überwachung auch leisten können. Zudem fordert sie klare Abläufe dafür, wann beobachtete Straftaten einen Polizeieinsatz auslösen.
Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte warnt vor Grundrechtseingriffen ohne konkrete Befunde. Kameras könnten Straftaten eher verdrängen als verhindern. Auch Menschen, die demonstrieren oder sich privat treffen wollen, könnten überwachte Orte meiden. Schick hält am Vorhaben fest: Sollte sich Kriminalität lediglich verlagern, will er die Kameras an anderen Orten aufstellen.
Damit verbindet sich die geplante Ausweitung kommunaler Befugnisse mit einem Streit über Abschreckung, Grundrechte und die Organisation konkreter Hilfe.
Kontaktieren Sie uns
Sie haben Fragen zu Unternehmen?
Sie möchten Ihr Unternehmen hier platzieren?
Wir sind der richtige Ansprechpartner:
Tel.: +49 355 287002
eMail: mail@hyperworx.de
Ansprechpartner sind: Herr Leif Scharroba und Frau Sonnika Lindner
Ihr Unternehmen hier?
Zeigen Sie Ihr Unternehmen in diesem Portal, aber automatisch auch in weiteren digitalen Medien der Lausitz.
Ihre Angebote hier?
Immobilien und Wohnungen,
Produkte, Termine,
digitale Beilagen,
Nachrichten & News.
Zeigen Sie Ihre Angebote in unseren Medien.