Kurznachrichten

Stadtwerke warnen vor Haustürbetrug

Falsche Angaben zum Zählerwechsel und Vertrag

Cottbus (CB) | Spree-Neiße (SPN)
Donnerstag 26. März 2026
Niederlausitz
2 min

Cottbus: Die Stadtwerke Cottbus warnen vor einer neuen Betrugsmasche an der Haustür. Nach Angaben des Unternehmens treten derzeit vermehrt Personen auf, die unter falschen Angaben Energieverträge verkaufen wollen. Für Verbraucher in Cottbus und der Region ist dabei vor allem wichtig: Ein Zählerwechsel erfordert keine Umstellung des Strom- oder Gasliefervertrags.

Berichtete Fälle in Cottbus

Die Stadtwerke Cottbus teilten mit, dass in mehreren Fällen Personen an Haustüren erschienen seien und einen notwendigen Zählerwechsel vorgeschoben hätten.

  • In einem Fall waren Zweier-Teams unterwegs. Sie erklärten, der Stromzähler müsse gewechselt werden, um die Stromkosten um 20 Prozent zu senken. Nach Angaben der Betroffenen nutzten sie ein Tablet mit dem Schriftzug „Stadtwerke“.
  • Am Dienstag, 24.03.2026, trat laut Schilderung Betroffener eine weitere Person auf, die ein Shirt mit der Aufschrift „Energieversorgung Cottbus“ getragen haben soll. Diese behauptete, wegen einer PV-Anlage müsse der Zähler gewechselt und der Stromvertrag umgestellt werden. Dafür wurde nach der letzten Rechnung gefragt. Später stellten die Betroffenen fest, dass ein anderer Stromlieferant eingetragen war, den sie zuvor nicht kannten.

Wichtig: Nach Angaben der Stadtwerke handelte es sich in allen genannten Fällen nicht um Mitarbeiter der Stadtwerke Cottbus GmbH oder der Tochtergesellschaft Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH (EVC).

Was beim Zählerwechsel gilt

Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass ein Zählerwechsel nach einem festen Ablauf erfolgt und nicht mit einem Lieferantenwechsel verbunden ist.

  • Ein Zählerwechsel erfordert keine Änderung des Strom- oder Gasliefervertrags.
  • Mehrere Wochen vorab erfolgt eine schriftliche Erstinformation durch den Messstellenbetreiber.
  • Vor dem Einbautermin wird ein Terminvorschlag übermittelt, der bei Bedarf angepasst werden kann.
  • Der bestehende Strom- oder Gasliefervertrag bleibt unverändert.

Welche Daten nicht herausgegeben werden sollten

Nach Darstellung der Stadtwerke werden bei Haustürgeschäften häufig persönliche Vertragsdaten abgefragt oder Unterlagen eingesehen, um einen Lieferantenwechsel einzuleiten. Dazu zählen etwa Angaben aus der letzten Rechnung oder aus dem bestehenden Liefervertrag.

Besonders sensibel sind:

  • Zählernummer
  • Marktlokations-ID
  • Kundennummer
  • Bankverbindung
  • Angaben zum bisherigen Strom- oder Gasanbieter
  • Verbrauch pro Jahr

Wer diese Daten an Dritte weitergibt, riskiert nach Angaben der Stadtwerke, dass ein fremder Anbieter den bestehenden Strom- oder Gasvertrag kündigt, ohne dass dies gewollt ist.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Die Stadtwerke Cottbus raten dazu, bei unerwarteten Haustürangeboten vorsichtig zu sein und im Zweifel direkt die Kundenbetreuung zu kontaktieren.

Besonders wichtig ist schnelles Handeln, wenn bereits Unterlagen gezeigt oder Daten weitergegeben wurden. Nach Angaben des Unternehmens können solche Vorgänge mit Unterstützung der Stadtwerke unter Umständen noch gestoppt werden, wenn zeitnah reagiert wird.

Auch wenn eine Kündigungsbestätigung der Stadtwerke Cottbus eingeht, obwohl keine Kündigung veranlasst wurde, sollte dies laut Mitteilung sofort gemeldet werden.

Die Stadtwerke weisen außerdem darauf hin, dass auch mündlich geschlossene Energieverträge rechtswirksam sein können. Zugleich sei es in der Praxis oft nicht einfach, ein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen 14-Tages-Frist durchzusetzen, da Widerrufe vom neuen Anbieter nach Erfahrung des Unternehmens in vielen Fällen ignoriert würden.

Merksatz: Zählernummer, Marktlokations-ID und Kundennummer sollten nicht an unbekannte Dritte weitergegeben werden.

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